ascent AG

Erste Verjährungsfrist für Dieselskandal endet am 31.12.2017 – Mit der ascent AG jetzt Ansprüche prüfen

Diesel-Abzocke?

Es ist einer der größten Autoskandale unserer Zeit: Volkswagen hat mit einer Software dafür gesorgt, dass die Abgaswerte seiner Dieselmodelle deutlich besser aussehen. In Wahrheit produzieren die Wagen allerdings mehr Stickoxide als die zugelassenen Grenzwerte erlauben. VW und weiteren Marken des Konzerns bescherte das hervorragende Verkaufszahlen – geprellt sind nun dafür die Besitzer dieser Fahrzeuge. Mit der Hilfe von ascent und ihrem Rechtspartner Verbraucherhilfe 24 (V24) haben sie allerdings die Möglichkeit, Ansprüche juristisch prüfen zu lassen. Bisherige Erfahrungen mit betroffenen Mandanten zeigen, dass Schadensersatzforderungen gegenüber den Autobauern durchaus geltend gemacht werden können.

Bin ich betroffen?

Wenn Sie Ihr Dieselfahrzeug vom VW-Konzern im Zeitraum zwischen 2008 und September 2015 als Neu- oder auch Gebrauchtwagen erworben haben, sind Sie wahrscheinlich vom Abgasskandal betroffen. Um Ihren speziellen Fall prüfen zu können, benötigen wir lediglich Daten zum Besitz und Erwerb des Fahrzeugs von Ihnen. Nehmen Sie dazu einfach über unser übersichtliches Formular Kontakt zu uns auf. Die Überprüfung ist dabei kostenfrei und unverbindlich.
Welche Folgen hat die Schadsoftware für mein Auto?

Zunächst einmal ist wichtig, dass Sie vom Hersteller über den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs bewusst getäuscht wurden. Es wurde Ihnen als erheblich abgaseffizienter verkauft, als es in Wahrheit der Fall ist. Dies erschwert Ihnen beispielsweise den Weiterverkauf Ihres Autos. Zudem ist ihr Auto auch einem erhöhten Verschleiß und weiteren technischen Beeinträchtigungen, die durch eventuelle Umrüstungen entstehen können, ausgesetzt. Den betroffenen Fahrzeugen droht zudem ein Fahrverbot.

Kommt 2018 das Fahrverbot für Diesel-Autos?

Nach bisherigem Sachstand ist das absolut möglich. Bisher versuchen Politik und Autobauer zwar, eine solche Maßnahme zu verhindern, allerdings zeigen die bereits vorgenommen Umrüstungsversuche noch keine Entspannung der Lage. So will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in allen Städten, die von erhöhten Stickoxid- und CO2-Werten betroffenen sind, Fahrverbote für Diesel einklagen.

Was kann ich tun?

Lassen Sie Ihren Fall prüfen. Anhand Ihrer Angaben können wir mit den Anwälten unseres Partners bereits innerhalb kurzer Zeit eine Einschätzung auf Erfolg geben.

Welche Leistungen übernimmt die ascent AG dabei?

Auf Basis der Erfahrungen der Rechtsexperten unseres Partners mit vergleichbaren Fällen vermitteln wir Ihnen eine fundierte juristische Überprüfung. Im Anschluss kann unser Partner den Fall zudem komplett für Sie übernehmen – bis zum Ende.

Was kostet mich das?

Zunächst einmal: gar nichts. Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Lassen Sie ihren Fall komplett übernehmen, wird im Erfolgsfall eine Beteiligung am wirtschaftlichen Ertrag fällig. Sämtliche Sachbearbeitungskosten werden dagegen für Sie übernommen, ebenso wie das gesamte Prozesskostenrisiko.